Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z.B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert. Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u.a. die Pflege der Garten- und Außenanlage zählt. Für beide Leistungsfälle können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.
So können Sie Steuern sparen
Handwerkerleistung
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Teich oder Pool anlegen möchten, fallen Erdarbeiten an und der Gartenweg muss neu gepflastert werden. Diese Kosten können Sie als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend machen. (§ 35a EStG).
Die Bedingungen dafür sind:
Der Hauseigentümer wohnt selbst auf dem besagten Grundstück.
Es handelt sich NICHT um einen Neubau.*
Ein Haushalt ist gebunden an die Steuererklärung.
* Im Jahr 2011 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass erstmalige Erd- und Pflanzarbeiten für den (neuen) Garten und/oder der Bau einer Stützmauer als Abgrenzung zum Nachbarn, ebenfalls zu Handwerkerleistungen gerechnet werden kann. Selbstverständlich sind auch handwerkliche Arbeiten am Ferienhaus von der Steuer absetzen. Auch wenn Sie dort nur den Sommer verbringen oder sich das Haus im Ausland befindet.
Diese Handwerkerkosten werden berücksichtigt:
Handwerkliche Leistung
Anfahrtskosten
Material, das gebraucht wurde (z.B. Streusalz)
Gerätenutzung
Hinweis: Achten Sie unbedingt auf die Auflistung der einzelnen Leistungen, wenn Sie die Rechnung erhalten. Reine Materialkosten sind nicht von der Steuer absetzbar! Insgesamt dürfen maximal 1200 Euro im Jahr oder 20 % der Handwerkerkosten über die Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.
Beispiel 1: Neugestaltung Ihres Eingangsbereichs:
Rechnungsbetrag netto 6.800,00 EUR
Anteil der anrechenbaren Lohnkosten 3.800,00 EUR
19% MwSt. 722,00 EUR
Summe Lohnkosten brutto 4.522,00 EUR
20% Steuerbonus 904,40 EUR
Beispiel 2: Saisonaler Form- und Rückschnitt Ihrer Strauch- und Baumbestände: Rechnungsbetrag netto 1.850,00 EUR
19% MwSt. 351,50 EUR
Summe Lohnkosten brutto 2.201,50 EUR
20% Steuerbonus 440,30 EUR
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