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Gartenarbeit steuerlich absetzbar


Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z.B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert. Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u.a. die Pflege der Garten- und Außen­anlage zählt. Für beide Leistungs­fälle können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. So können Sie Steuern sparen Handwerkerleistung Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Teich oder Pool anlegen möchten, fallen Erdarbeiten an und der Gartenweg muss neu gepflastert werden. Diese Kosten können Sie als Handwerker­leistung in der Steuererklärung geltend machen. (§ 35a EStG).

Die Bedingungen dafür sind:

  • Der Hauseigentümer wohnt selbst auf dem besagten Grundstück.

  • Es handelt sich NICHT um einen Neubau.*

  • Ein Haushalt ist gebunden an die Steuererklärung.

* Im Jahr 2011 hat der Bundes­finanzhof bestätigt, dass erstmalige Erd- und Pflanz­arbeiten für den (neuen) Garten und/oder der Bau einer Stützmauer als Abgrenzung zum Nachbarn, ebenfalls zu Handwerker­leistungen gerechnet werden kann. Selbstverständlich sind auch handwerkliche Arbeiten am Ferienhaus von der Steuer absetzen. Auch wenn Sie dort nur den Sommer verbringen oder sich das Haus im Ausland befindet.

Diese Handwerker­kosten werden berücksichtigt:

  • Handwerkliche Leistung

  • Anfahrtskosten

  • Material, das gebraucht wurde (z.B. Streusalz)

  • Gerätenutzung


Hinweis: Achten Sie unbedingt auf die Auflistung der einzelnen Leistungen, wenn Sie die Rechnung erhalten. Reine Material­kosten sind nicht von der Steuer absetzbar! Insgesamt dürfen maximal 1200 Euro im Jahr oder 20 % der Handwerker­kosten über die Steuer­erklärung abgesetzt werden. Dazu muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.


Beispiel 1: Neugestaltung Ihres Eingangsbereichs:

Rechnungsbetrag netto 6.800,00 EUR

Anteil der anrechenbaren Lohnkosten 3.800,00 EUR

19% MwSt. 722,00 EUR

Summe Lohnkosten brutto 4.522,00 EUR

20% Steuerbonus 904,40 EUR


Beispiel 2: Saisonaler Form- und Rückschnitt Ihrer Strauch- und Baumbestände: Rechnungsbetrag netto 1.850,00 EUR

19% MwSt. 351,50 EUR

Summe Lohnkosten brutto 2.201,50 EUR

20% Steuerbonus 440,30 EUR

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